AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Fahrradverkauf, Werkstattleistungen und Bikefitting
(Stand: 01.01.2026)

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischenBIKESCHMIEDE GmbH, Gemeindehausplatz 13, 6048 Horw, Schweiz und seinen Kundinnen und Kunden betreffend:

  • Verkauf von Fahrrädern, E-Bikes, Komponenten und Zubehör
  • Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten
  • Bikefitting- und Beratungsdienstleistungen

2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

3. Mit Auftragserteilung oder Warenkauf anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.

1. Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2. Ein Vertrag kommt zustande:

  • bei Waren durch Annahme der Bestellung oder Übergabe der Ware,
  • bei Werkstatt- oder Bikefitting-Leistungen durch Auftragsannahme.

3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

2. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist fällig.

3. Bei Zahlungsverzug ist die BIKESCHMIEDE GmbH berechtigt, Verzugszins in gesetzlicher Höhe gemäss Art. 104 OR zu verlangen.

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BIKESCHMIEDE GmbH.

2. Die BIKESCHMIEDE GmbH ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 197 ff. OR), soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

2. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel sofort zu rügen (Art. 201 OR). Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

3. Bei berechtigter Mängelrüge leistet die BIKESCHMIEDE GmbH nach eigener Wahl: Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandelung.

4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge: natürlicher Abnutzung, unsachgemässer Behandlung, mangelnder Wartung, Eingriffen oder Änderungen durch Dritte sowie Nichtbeachtung von Herstellerangaben.

1. Werkstattleistungen werden nach anerkannten technischen Standards und mit branchenüblicher Sorgfalt erbracht.

2. Der Kunde ist verpflichtet, auf bekannte Vorschäden oder technische Besonderheiten hinzuweisen.

3. Für Schäden infolge verdeckter Mängel, Materialermüdung oder altersbedingter Verschleisserscheinungen wird keine Haftung übernommen, sofern die BIKESCHMIEDE GmbH kein Verschulden trifft.

4. Der BIKESCHMIEDE GmbH steht für ihre Forderungen ein Retentionsrecht gemäss Art. 895 ZGB an den in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.

1. Bikefitting ist eine individuelle ergonomische Beratungs- und Anpassungsleistung.

2. Der Kunde bestätigt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, Fahrrad zu fahren, sofern nichts anderes ausdrücklich mitgeteilt wurde.

3. Der Kunde verpflichtet sich, bestehende gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden vor Beginn der Dienstleistung offenzulegen.

4. Das Bikefitting ersetzt keine medizinische oder therapeutische Beratung.

5. Eine Garantie für Leistungssteigerung, Beschwerdefreiheit oder sportlichen Erfolg wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Erfolgt die Durchführung trotz gesundheitlicher Einschränkungen ohne ärztliche Abklärung, handelt der Kunde eigenverantwortlich.

1. Die BIKESCHMIEDE GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

3. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

4. Die Haftung nach dem Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG) bleibt vorbehalten.

5. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Mitarbeitende, Hilfspersonen und Beauftragte der BIKESCHMIEDE GmbH.

1. Veränderungen am Antriebssystem können zum Erlöschen von Garantieansprüchen sowie zur Unzulässigkeit im öffentlichen Strassenverkehr führen.

2. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegt beim Kunden.

Personendaten werden unter Einhaltung der Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) bearbeitet. Die BIKESCHMIEDE GmbH erhebt nur jene Daten, die zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen erforderlich sind. Nachfolgend werden die eingesetzten Dienste mit Datenschutzbezug erläutert.

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1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Gerichtsstand ist Horw, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.